Administration des Douanes et Accises
L’Administration des douanes et accises informe qu’à partir du mois de novembre 2009, elle procédera à des actions de contrôles routiers systématiques du paiement de la taxe sur les véhicules routiers (taxe auto).
Ces contrôles visent la vérification du paiement de la taxe auto en application de la loi du 22 décembre 2006 promouvant le maintien dans l’emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité spéciale et de politique de l’environnement et portant réforme de la taxe sur les véhicules routiers et de ses règlements d’exécution [règlements grand - ducaux du 22 décembre 2006 portant exécution des mesures d’application de la loi du 22 décembre 2006, du 18 octobre 2006 modifiant l’arrêté grand-ducal modifié du 23 novembre 1955 portant règlement de la circulation sur toutes les voies publiques et du 9 mars 2009 concernant l’octroi d’un remboursement partiel de la taxe sur les véhicules routiers et autres mesures diverses en matière de la taxe sur les véhicules routiers].
Le paiement de la taxe auto est matérialisé et prouvé en principe par la vignette fiscale, délivrée par l’Administration des douanes et accises. Le délai technique de délivrance de la vignette fiscale pouvant s’étendre jusqu’à une semaine, l’Administration des douanes et accises rappelle que toute personne qui fait un virement tardif de la taxe auto due peut se rendre, muni de la preuve de paiement, au Bureau Recette Autos afin d’obtenir une attestation provisoire. Cette attestation vaudra preuve du paiement de la taxe auto lors d’un contrôle soit par l’Administration des douanes et accises ou par la Police grand-ducale, soit par la Société Nationale de Contrôle Technique (SNCT) au moment de la présentation d'un véhicule auprès de celle-ci aux fins d'une inspection technique.
Venant d’émettre des rappels et mises en demeure de paiement de la taxe auto, l’Administration des douanes et accises souligne que tout paiement de la taxe auto intervenant avant le 30 octobre 2009 est considéré comme effectué dans les délais desdits rappels n’engendrant pas d’autres frais administratifs ou amendes fiscales. Il importe d’insister qu’en vertu de la réglementation, toute contestation de la taxe auto doit faire l’objet d’une opposition à formuler par écrit et que celle-ci ne dispense pas du paiement de la taxe dans les délais communiqués.
Sans préjudice du moyen légal à disposition de l’Administration des douanes et accises de recourir au recouvrement forcé du montant de la taxe auto due en application des voies d'exécution prévues à cet effet par la loi, le constat lors d’un contrôle du non paiement de la taxe sur les véhicules entraînera, le cas échéant, soit le retrait du certificat d'immatriculation, soit l’immobilisation sur le champ et la mise en fourrière du véhicule [ règlement grand ducal du 22 décembre 2006 portant exécution des mesures d’application de la loi du 22 décembre 2006 promouvant le maintien dans l’emploi et définissant des mesures spéciales en matière de sécurité sociale et de politique de l’environnement - article 3 (3) ].
Une fois le certificat d’immatriculation retiré par les agents de contrôle pour non paiement de la taxe auto, le véhicule n’est plus admis à la circulation sur la voie publique à l’exception du chemin entre le lieu de constatation du non paiement et le domicile du conducteur ou le lieu d’entrepôt du véhicule.
En plus des frais administratifs supplémentaires à supporter par le débiteur de la taxe auto les amendes prononcées à l’encontre du débiteur de la taxe auto et, le cas échéant, du propriétaire du véhicule, le non paiement des sommes relatives à la taxe auto due endéans les 3 jours après le retrait du certificat, engendrera automatiquement le renvoi du certificat d'immatriculation à la Société Nationale de Contrôle Technique qui procédera d’office à la mise hors circulation du véhicule.
Il est d’ailleurs rappelé que tout véhicule routier présenté pour un contrôle technique à une station de contrôle technique, se verra refusé l’accès à cette station au cas où il s’avère, après vérification, que la taxe auto n’a pas été payée depuis plus de 60 jours.
Ce refus se trouve maintenu par l’organisme de contrôle jusqu’à la présentation soit d’une quittance attestant le paiement de la taxe auto, établie par le receveur du Bureau Recette Autos, soit d’une vignette fiscale valable.
Pour toutes questions relatives à la taxe sur les véhicules et la vignette fiscale :
Administration des douanes et accises - Bureau Recette Autos Centre Douanier Luxembourg, 2ième étage heures d’ouverture du lundi au vendredi de 08:00 à 17:00 tel : 27 488-488 fax : 27 488-300 e-mail : ccra@do.etat.lu adresse postale : B.P 2336 L- 1023 Luxembourg.
Pour toutes questions relatives à l’immatriculation, mise hors circulation provisoire ou définitive et remise en circulation d’un véhicule:
Société Nationale de Contrôle Technique heures d’ouverture du lundi au vendredi de 07.30 à 17.00 tel : 35 72 14 - 234 fax : 35 72 14 - 246 e-mail : info@snct.lu adresse postale : B.P. 23 L- 5201 Sandweiler formulaires : www.snct.lu
In Zusammenarbeit mit dem „Service Anti-Fraude de l’Enregistrement“ gelang es den Beamten der motorisierten Zollbrigade Schengen im Raum Mondorf einen Autohändler zu ermitteln, der seit geraumer Zeit, ohne im Besitz der vorgesehenen Handelsermächtigung zu sein, einen gut florierenden Autohandel betrieb. Da der Händler bereits vor einiger Zeit für dasselbe Vergehen protokolliert worden war, wurden diesmal auf Anordnung der Staatsanwaltschaft 3 Fahrzeuge der Oberklasse, sowie der Anhänger der zum Transport der Fahrzeuge diente, beschlagnahmt und es wurde erneut Protokoll gegen den dubiosen Händler erstellt.
Besorgte Anwohner meldeten den Beamten der mobilen Zollbrigade Wasserbillig, dass sich eine Herde Schafe, auf einer Wiese in der Nähe der Ortschaft Kapenacker in einem desolaten Zustand befinde. Dabei stellten die Beamten fest, dass die Schafe über keine gesetzlich vorgesehenen Ohrmarken verfügten. Ein Schaf hatte sich im Draht der Umzäunung verfangen und war verletzt. Es musste aus seiner misslichen Lage befreit werden. Mehrere Schafe litten bereits an einer starken Durchfallerkrankung und trotz schnellen Einschreitens seitens der Veterinärverwaltung war bereits ein Tier verendet. Wie sich herausstellte war der Besitzer in Urlaub, ohne sich um die angemessene Nahrung und Pflege der Tiere zu kümmern. Der minimal bereitgestellte Wasservorrat war bereits erschöpft, sodass die Tiere versuchten auszubrechen, um an das Wasser zu gelangen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Luxemburg wurden die Tiere beschlagnahmt und in tierärztliche Untersuchung übergeben. Gegen den Tierhalter wurde Protokoll erichtet.
Im Laufe des ersten Semesters 2009 ist seitens der Zollverwaltung ein größerer Erfolg gegen den Rauschgifthandel zu verbuchen. Den Beamten der Brigade d’intervention und der Brigade canine der Zollverwaltung gelang, neben mehreren kleineren Funden von verschiedenen Drogen, in zwei Fällen eine Sicherstellung größerer Mengen von Marihuana. So wurden 1,8 Kilogramm Marihuana versteckt in der Karosserie eines PKW von einem Drogenspürhund gefunden und bei einem Abiturienten konnte 1 Pfund Marihuana sichergestellt werden. Insgesamt wurden über den gesamten Zeitraum 25 Personen verhaftet sowie 6 Fahrzeuge und größere Summen an Bargeld sichergestellt. Die Ermittlungserfolge der Zollverwaltung bestätigen jedoch auch, dass der Drogenkonsum insbesondere bei der Jugend nicht rückläufig ist. Was den Drogenhandel an sich angeht wurde festgestellt, dass sich Drogendealer immer öfters, unter anderem aus den Niederlanden, nach Luxemburg begeben um ihre Ware direkt vor Ort zu verkaufen, wobei für den hiesigen Drogenabnehmer das Risiko einer Beschaffungsfahrt entfällt. Diese Vorgehensweise stellt den Zoll vor neue Ermittlungsherausforderungen, da sich die Drogenlieferanten nur für eine kurze Zeit in Luxemburg aufhalten, bevor sie ihre Heimreise antreten.
Am gestrigen Dienstag führte die Motorradbrigade der Zoll- und Akzisenverwaltung, in Zusammenarbeit mitihren Kollegen aus Luxemburg und der mobilen Kontrolleinheit der SNCT, LKW-Kontrollen am Centre Douanier durch. Bei diesen Kontrollen wurden teils erschreckende Mängel an verschiedenen LKW’s festgestellt; so wurden u.a. gerissene Bremsscheiben bemängelt, durchgescheuerte Bremsschläuche sowie abgelaufene Reifen. Weiterhin wurden Probleme an einer Lenksäule festgestellt . Drei LKW’s wurden zwecks sofortiger Reparatur in die nächstgelegene Werkstatt begleitet. Insgesamt wurden gebührenpflichtige Verwarnungen in Höhe von 500 € ausgestellt.
Am gestrigen Donnerstag führten die Beamten der Zoll- und Akzisenverwaltung der Brigade Luxemburg sowie der Motorradstaffel, in Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei (UCPR-GCI), und der Verkehrspolizei aus Luxemburg sowie der mobilen Kontrolleinheit der technischen Kontrollstation aus Sandweiler (SNCT), Kontrollen im Güterkraftverkehr in Luxemburg am Centre Douanier durch.**
Am gestrigen Donnerstag führten die Beamten der Zoll- und Akzisenverwaltung der Brigade Luxemburg sowie der Motorradstaffel, in Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei (UCPR-GCI), und der Verkehrspolizei aus Luxemburg sowie der mobilen Kontrolleinheit der technischen Kontrollstation aus Sandweiler (SNCT), Kontrollen im Güterkraftverkehr in Luxemburg am Centre Douanier durch.
Während einer Routinekontrolle der mobilen Zollbrigade Wasserbillig, entdeckten die Beamten eine Person, die einen großen Behälter, der im Inneren eines Fahrzeugs installiert war, betankte. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass es sich um einen IBC-Behälter handelte, der mit insgesamt 990,38 Liter Diesel befüllt worden war. Die aus Deutschland stammende Person gab an, diese Menge für ihren eigenen Bedarf nutzen zu wollen. Da hier ein gravierender Verstoß gegen die Gefahrgutverordnung vorlag, wurde der Behälter samt Inhalt auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Luxemburg beschlagnahmt. Gegen den schuldigen Fahrer wurde Anzeige erstattet.
Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag führten die Beamten der Zoll- und Akzisenverwaltung, in Zusammenarbeit mit der Autobahn- und der Verkehrspolizei aus Luxemburg und Grevenmacher sowie der mobilen Kontrolleinheit der technischen Kontrollstation aus Sandweiler (SNCT), Kontrollen im Güterkraftverkehr in Mertert und am Grenzübergang Düdelingen-Zoufftgen durch. Sinn und Zweck dieser Kontrollen war es, den technischen Zustand der Transportmittel als auch den Transport von gefährlichen Gütern (ADR-GGVS) einer strengeren Kontolle zu unterziehen. Leider wurden auch bei dieser Kontrolle wieder gravierende technische Mängel an den LKW’s festgestellt. So wurde unter anderem ein LKW, der Gefahrengut transportierte und mit glatten Reifen sowie einer kaputten Federung unterwegs war, auf direktem Weg in eine Reparaturwerkstatt geleitet. Weiterhin mussten sofortige Reparaturen an verschiedenen Anhängern durchgeführt werden, da entweder die Bremsen, die Aufhängung oder die Federung nicht funktionierten oder der Frachttank leckte. Insgesamt mussten 6 LKW’s zwecks dringend erforderlicher Reparaturen in eine nahegelege Werkstatt geleitet, zwei LKW’s wurden an Ort und Stelle immobilisiert und gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Verstöße gegen die Transitbestimmungen ausgestellt. Wegen der verschiedenen Verstößen, vor allem im Hinblick auf die Ladungssicherheit, wurden gebührenpflichtige Verwarnungen in Höhe von 6.000 € erhoben.
ASCAB
Im Laufe des zweiten Semesters 2008 konnten die Beamten der Brigade d’Intervention und der Brigade Canine der Zollverwaltung einige wichtige Ermittlungserfolge gegen den Rauschgifthandel verbuchen. So wurden im Frühsommer in verschiedenen Fällen insgesamt über ein Kilo Heroin beschlagnahmt sowie drei Täter verhaftet. Desweiteren konnten neun Kilo Marihuana aufgegriffen werden, wobei die Schmuggler angaben nichts mit den Drogen zu tun zu haben. Bei einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, konnte ein luxemburgischer Zollhund 340 Gramm Heroin, in einem vom belgischen Zoll kontrollierten Auto, auffinden. Im September wurden weitere zwei Kilo Marihuana von einem Spürhund in einem Kofferraum unter dem Reserverad aufgespürt. Im Oktober konnte eine Cannabis-Plantage im Osten des Landes ausfindig gemacht werden, 105 Kilo Cannabispflanzen wurden durch den Zoll zerstört. Auf Sylvester stoppten die Beamten eine Ladung mit 42 Kilo Kath, die mit einer bekannten Eildienstfirma nach Nordamerika unterwegs war. Die illegalen Rauschmittel wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Insgesamt konnten über 30 Personen verhaftet werden und 12 Fahrzeuge, etliche Mobiltelefone, Bargeld sowie Rauschgift von hohem Wiederverkaufswert sichergestellt werden.
Am Sonntag Morgen wurde am Grenzübergang Düdelingen-Zoufftgen von der Zoll-und Akzisenverwaltung und der Autobahnpolizei Busse auf der Rückreise aus den Schigebieten kontrolliert. In Zusammenarbeit mit den Beamten des „Contrôle des Transports terrestre“ aus Lothringen, der Autobahn Polizei aus Metz und aus Trier, wurden mit der mobilen Kontrolleinheit der SNCT Sandweiler insgesamt 41 Busse kontrolliert. Sinn und Zweck dieser Aktion war es, den technischen Zustand der Busse sowie die Fahr-und Ruhezeiten der Fahrer unter die Lupe zu nehmen und Verstöße in den Herkunftsländern in den Unternehmen in die Wege zu leiten. Technische Mängel wurden diesmal keine an den Bussen festgestellt. Zwei Fahrer eines Busunternehmens saßen am Steuer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten beachtet zu haben. Auch war ein Unternehmen nicht im Besitz einer internationalen Transportlizenz. Wegen verschiedenen Verstössen gegen die Sozialvorschriften wurden aber insgesamt Kautionen in Höhe von 7215 € erhoben.
In Zusammenarbeit mit der Gewerbeinspektion führte die Zollverwaltung gezielte Kontrol-len im Bereich des Verkaufs sowie der Lagerung von Feuerwerkskörpern in insgesamt 40 Kleinhandelgeschäften und Supermärkten durch. Bei 2 Kontrollen im Norden des Landes sowie einer Kontrolle in Luxemburg-Stadt, gelang es den Beamten der Zollverwaltung Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von 600 kg zu beschlagnahmen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaften aus Diekirch sowie Luxemburg wurden die Feu-erwerkskörper sofort aus den Geschäften entfernt und in ein sicheres Zwischenlager ver-bracht. Gegen die verantwortlichen Geschäftsführer wurde Protokoll errichtet. Im Hinblick auf das Jahresende, weisen die Zoll- und Akzisenverwaltung sowie die „In-spection du travail et des mines“ noch einmal auf die Gefahren einer unsachgemäßen Handhabung, Lagerung und Behandlung von Feuerwerkskörpern hin.
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